Montage- und Betriebshinweise

Betriebsanleitung für Manometer - Kapitel 3

3.1 Anwendungsbereich


3.2 Lagerung

Für die Lagerung bis zur Montage sind die Druckmessgeräte in der Originalverpackung zu belassen und geschützt vor Schäden durch äußere Einwirkungen zu lagern. Nach einer eventuellen kurzzeitigen Entnahme eines Messgerätes (z.B. für eine Prüfung) ist es zur weiteren Lagerung sorgfältig in die Originalverpackung zurückzupacken.

3.2.1 Lagertemperaur

Für die Lagerung sind im Allgemeinen die Temperaturgrenzen von -40 °C und + 60 °C nicht zu unter- bzw. überschreiten (vergl. EN 837-1 und EN 837-3). Im Fall von Unklarheiten oder Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an JAKO.


3.3 Montage

3.3.1 Prozessanschluss

Die Montage von Druckmessgeräten sollte nur durch geschultes Fachpersonal erfolgen. Druckmessgeräte dürfen zum Ein- und Ausbauen nicht am Gehäuse festgehalten werden, sondern sind an der Schlüsselfläche des Federträgers zu halten. Es ist darauf zu achten, dass der passende Messstoffanschluss gewählt wurde (Nennweite, ggf. passende Dichtleiste etc.). Um das Messgerät in eine Stellung bringen zu können, in der es sich einwandfrei ablesen lässt, ist bei Gewindeanschluss eine Montage mit Spannmuffe oder Überwurfmutter zu empfehlen.

3.3.2 Flanschanschluss

Bei Flanschanschlüssen wird das Messgerät auf den Gegenflansch aufgesetzt, und die Flansche werden mit geeigneten Schrauben miteinander verbunden. Auf ein festes Anziehen der Schrauben ist zu achten. Die Anschlüsse müssen dicht sein. Es sind daher unbedingt für die Verbindung geeignete Dichtungen aus gegen den Messtoff beständigem Material zu verwenden.

3.3.3 Abdichtung

Zur Abdichtung von Druckmessanschlüssen mit zylindrischen Gewindezapfen sind z.B. an der Dichtfläche Flachdichtungen nach EN 837-1 oder Profildichtungen einzusetzen, bzw. Dichtlinsen bei entsprechenden Hochdruckanschlüssen. Bei kegeligen Gewinden (z.B. NPT-Gewinde) erfolgt die Abdichtung im Gewinde mit zusätzlichen Dichtwerkstoffen wie z.B. PTFE-Band. (Vergl. EN 837-2.)

3.3.4 Innendruckkompensation

Bei Manometern mit Druckentlastungsöffnung Ø 6 mm am Gehäuseumfang oben ist zu empfehlen das Gerät durch Abschneiden des Nippels am Füllstopfen zur Innendruckkompensation belüftbar zu machen.

3.3.5 Reinigung und Demontage

Sitzt das Druckmessgerät tiefer als der Druckentnahmestutzen, so ist die Messleitung zur Beseitigung von Fremdkörpern vor der Inbetriebnahme gut zu spülen. Beim Abpressen von Rohrleitungen oder Behältern darf das Druckmessgerät nicht höher belastet werden als die für das Druckmessgerät vorgegebene Verwendungsgrenze bei ruhender Belastung. Bei Plattenfederdruckmessgeräten dürfen die Spannschrauben des Ober- und Unterflansches nicht gelöst werden.

Bei Geräten mit angebautem Druckmittler dürfen die Verbindungen zwischen Messgerät und Druckmittler und ggf. zwischen Druckmittler und Fernleitung nicht gelöst werden.

Vor dem Ausbau des Druckmessgerätes ist das Messorgan drucklos zu machen. Gegebenenfalls muss die Messleitung entspannt werden. Messstoffreste in ausgebauten Druckmessgeräten können zur Gefährdung von Menschen, Einrichtung und Umwelt führen. Ausreichende Vorsichtsmaßnahmen sind zu ergreifen.


3.4. Betrieb

3.4.1 Absperrvorgang

Absperrvorrichtungen dürfen nur langsam geöffnet werden, um Druckstöße bei der Inbetriebnahme zu vermeiden.

3.4.2 Verwendungsbereich

Der Verwendungsbereich für ruhende Belastung ist bei vielen Druckmessgeräten durch eine Begrenzungsmarke auf dem Zifferblatt gekennzeichnet (siehe EN 837-1, EN 837-3). Rohrfeder-Manometer der Nenngröße 100, 160 und 250 sind bei ruhender Belastung bis zum Skalenendwert belastbar. Bei wechselnder Belastung ist als Spitzenwert nur das 0,9-fache dieses Druckes zulässig,

bei den Messbereichen 0/2500 bar und 0/4000 bar maximal 2/3 des Skalenendwertes. Überdrucksicher sind Rohrfeder-Manometer bis zum 1,3-fachen Skalenendwert (0/2500 bar und 0/4000 bar-Geräte sind nur bis zum Skalenendwert belastbar!) Rohrfeder-Manometer der Nenngrößen 40, 50, 60, 63, 80 und 72x72 sind bei ruhender Belastung bis 3/4 des Skalenendwertes, bei wechselnder Belastung bis maximal 2/3 des Skalenendwertes, kurzzeitig bis zum Skalenendwert belastbar.

Plattenfeder-Manometer mit senkrechter Plattenfeder sind bei ruhender Belastung bis zum Skalenendwert, bei wechselnder Belastung bis zum 0,9-fachen Skalenendwert belastbar. Plattenfeder-Manometer mit waagerechter Plattenfeder sind bis zum 5-fachen Skalenendwert überdrucksicher (in Sonderausführung auch höher), jedoch nicht mehr als 40 bar. Kapselfeder-Manometer sind bei ruhender Belastung ebenfalls bis zum Skalenendwert belastbar, bei wechselnder Belastung maximal bis zum 0,9-fachen Skalenendwert. Sie sind, wie Rohrfeder-Manometer, 1,3-fach überdrucksicher (in Sonderausführung auch höher).

3.4.3 Nullpunktprüfung

Um während des Betriebs den Nullpunkt des Druckmessgerätes zu prüfen, wird die hierfür erforderliche Absperrvorrichtung geschlossen und das Druckmessgerät entspannt. Der Zeiger muß innerhalb des am Nullpunkt gekennzeichneten Bereichs stehen. Steht der Zeiger außerhalb dieses Bereiches, kann im allgemeinen von einer bleibenden Verformung des Messgliedes ausgegangen werden, die einer näheren Prüfung unterzogen werden muss, um Unfällen durch Messfehler vorzubeugen. Das Gerät sollte daher ausgetauscht und ggf. zur Prüfung und Reparatur eingesandt werden.

3.4.4 Anzeigeprüfung

Ist eine Prüfung der Anzeige während des Betriebes erforderlich, so wird das Druckmessgerät über die hierfür erforderliche Absperrvorrichtung mit Prüfanschluss vom Prozess getrennt und mit einem Prüfdruck beaufschlagt. Es gelten die Fehlergrenzen nach EN 837-1 bzw. EN 837-3.

3.4.5 Betriebstemperatur

Die zulässige Betriebstemperatur des Druckmessgerätes darf nicht überschritten werden.

Die Temperaturbeständigkeit bzw. zulässige Betriebstemperatur beträgt im allgemeinen maximal -20 °C bis +60 °C (vergl. EN 837-1 und EN 837-3), wobei ungefüllte Geräte mit Schutzgasgeschweißter Rohrfeder Temperaturen bis +100 °C am Messsystem verkraften können. Sonderausführungen mit entsprechender Zifferblattaufschrift (tA / tR) können für höhere Temperaturen geeignet sein.

Zu beachten: hier handelt es sich lediglich um Angaben zur Temperaturbeständigkeit der Materialen bzw. der Lötungs- oder Schweißnähte. Die Angaben zu Anzeigefehlern bei Abweichungen von der Referenz-temperatur sind zu beachten!

3.4.6 Reinigungstemperatur

Auch beim Durchspülen der Messleitung darf die zulässige Betriebstemperatur des Druckmessgerätes (s.o.) nicht überschritten werden. Gegebenenfalls muss das Gerät abgesperrt oder ausgebaut werden. Bei Messgeräten verbunden mit Druckmittlern darf die maximale Reinigungstemperatur tR nicht überschritten werden.


3.6 Wartung und Reparatur

Druckmessgeräte sind im allgemeinen wartungsfrei.

Reparaturen dürfen ausschließlich vom Hersteller vorgenommen werden. Vor Einsendung eines Gerätes zur Reparatur sind die messstoffberührten Teile sorgfältig vom Messstoff zu reinigen, insbesondere bei gefährlichen Messstoffen. Dem Reparaturauftrag ist eine Beschreibung des Messstoffes bzw. eine Kontaminationserklärung beizufügen.


3.7. Anschluß elektrischer Zusatzeinrichtungen

Die Montage und der elektrische Anschluss darf nur durch geschultes Fachpersonal erfolgen.

Geräte mit elektrischen Zusatzeinrichtungen sind mit einem Typenschild gekennzeichnet, aus dem sich ergibt, wie der elektrische Anschluss zu erfolgen hat.

Die Belastungsgrenzen sind unbedingt zu berücksichtigen. Ein Überschreiten könnte zu Beschädigungen führen. Die nationalen und internationalen Sicherheitsvorschriften (z.B. VDE 0100) sind bei Montage, Inbetriebnahme und Betrieb der Geräte unbedingt zu beachten. Es ist darauf zu achten, dass die Kabeldurchmesser mit den Nennweiten der Dichteinsätze übereinstimmen.

Verschraubungen sind fest anzuziehen. Nur dann sind bestätigte Schutzarten gegeben. Bei Ausführungen mit Winkelstecker, Steckverbinder oder Kabelanschlussdose sind die zentral angeordneten Befestigungs-schrauben handfest anzuziehen.

Bei Druckmessumformern ist zur Erhaltung der elektromagnetischen Verträglichkeit beim Anschluss ausschließlich abgeschirmtes Kabel zu verwenden, dessen Schirm mit dem Gehäuse bzw. der

Erdungsklemme des Winkelsteckers zu verbinden ist. Bei Geräten mit Magnetsprungkontakt ist zu

beachten, dass die CE-Kennzeichnung nach EMV-Richtlinie nur gilt, soweit die Schalthäufigkeit 5 Schaltspiele pro Minute nicht überschreitet.

Soweit vorgegeben, sind geeignete Trennschaltverstärker oder Multifunktionsrelais zu verwenden (z.B.

bei Geräten mit Induktivkontakt). Die gültigen Bedienungsvorschriften hierzu sind zu beachten.